Übersicht 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.

AGB 

Verkaufs- und Zahlungsbedingungen.

1. Angebote

Alle Angebote aufgrund unseres Internet-Shops sind freibleibend, unverbindlich und verpflichten nicht zur Annahme eines Auftrags.

Mündliche Angebote bedürfen der Bestätigung. Im Zweifelsfall gilt die schriftliche Bestätigung.

2. Auftragsannahme

Auftragserteilung bedeutet Einverständnis mit unseren Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers sind für uns auch dann unverbindlich wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

3. Preise und Zahlungen.

a) Unser Internet-Shop ist für die Belieferung von Berufsfischern und ausgewählten Wiederverkäufern vorgesehen. Die Preise verstehen sich daher netto zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer von 19 %. Lieferungen an Unternehmen der Seeschifffahrt sind zur Zeit mehrwertsteuerfrei.

b) Unsere Preise sind insoweit unverbindlich, als wesentliche Änderungen der Rohmaterialpreise, Wechselkurse für Importwaren, Kosten und Löhne nach Veröffentlichung des Shops eintreten, und damit die Kalkulationsgrundlagen verändern. Solche Veränderungen berechtigen uns zu entsprechenden Preisanpassungen.

c) Unsere Preise verstehen sich ab Werk Bremerhaven bzw. Büsum inklusive Standardverpackung. Versandkosten werden separat berechnet.

d) Aufträge unter einem bestimmten Netto- Warenwert können aus Kostengründen nicht ausgeführt werden. Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte den besonderen Hinweisen zu unserer Internet-Shop.

e) Wechsel und Akzepte gelten nicht als Zahlung, sie werden nur zahlungs- und erfüllungshalber angenommen. Bei Besitz- oder Geschäftsveräußerung tritt sofortige Fälligkeit des ganzen Rechnungsbetrages in bar ein.

f) Teillieferungen werden getrennt berechnet. Für die Bezahlung gelten die getroffenen Vereinbarungen mit entsprechender zeitlicher Verschiebung.

g) Verspätung der Zahlung oder Abweichung von den Zahlungsbedingungen verpflichtet, vorbehaltlich aller unserer sonstigen Rechte, zur Vergütung der von den Privatbanken berechneten Debetzinsen und Spesen.

h) Gestaltet sich die Vermögenslage des Käufers während der Vertragsdauer ungünstig oder erhält die Lieferfirma über ihn nach ihrer Entscheidung ungenügende Auskunft oder erfolgt die Bezahlung fälliger Posten nicht vereinbarungsgemäß, so ist die Lieferfirma befugt, abgesehen von ihr sonst gesetzlich zustehenden Rechten, Vorauszahlung oder Sicherstellung des Kaufpreises der noch ausstehenden Lieferung aller laufenden Kontrakte und sofortige Zahlung gestundeter Fakturenbeträge, auch wenn dafür Wechsel gegeben worden sind, zu beanspruchen und noch nicht bezahlte Waren wieder in ihren unmittelbaren Besitz zu nehmen. Außerdem ist sie in diesem Fall berechtigt, von alten Verträgen, soweit sie nicht erfüllt sind, ganz oder teilweise zurückzutreten.

i) Bei durch Zahlungsverzug erforderlich werdenden gerichtlichen Maßnahmen sowie außergerichtlichen Inkassokosten sind wir berechtigt, den Schuldner zu belasten.

j) Skontoabzüge können nur gewährt werden, soweit keine weiteren überfälligen Forderungen von uns bestehen.

4. Lieferzeit

Seitens des Käufers vorgeschriebene Lieferfristen und deren Annahme bedeuten kein Lieferversprechen. Aus Überschreiten der Lieferfristen können Ersatzansprüche nicht hergeleitet werden. Höhere Gewalt, auch Streiks bei uns oder unseren Vorlieferanten sowie Lieferunfähigkeit unserer Vorlieferanten befreien von Lieferverpflichtungen bzw. verlängern die Lieferfristen bei Vorliegen der o.g. Umstände in angemessenem Umfang.

5. Eigentumsvorbehalt.

a) Sämtliche Zahlungen gelten als gegen die gesamte Kontoschuld abschlägig geleistet.

b) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen nebst etwaiger Zinsen und Kosten unser Eigentum, und zwar auch dann, wenn die betreffende Kaufpreisforderung an sich durch Saldoziehung und Anerkennung untergehen sollte. Das vorbehaltene Eigentum gilt auch dann als Sicherung für die Forderung auf den Saldo. Wechsel, Akzepte und Schecks gelten erst nach erfolgter Einlösung als Zahlung. Wird die von uns gelieferte Ware vor Bezahlung vom Käufer weiterveräußert, so gilt als vereinbart, dass die entstehende Forderung gegen seinen Abnehmer mit ihrer Entstehung in Höhe unserer noch offenen Forderung mit dringlicher Wirkung an uns abgetreten und unser Eigentum ist. Für diesen Fall verpflichtet sich der Käufer, seinen Abnehmer von der Abtretung Kenntnis zu geben.

c) Wird die Ware vom Käufer gemäß § 950 BGB verarbeitet, so überträgt der Käufer dem Verkäufer schon jetzt für diesen Fall vorsorglich gemäß § 950 BGB das Eigentum an den hergestellten Sachen. Der Käufer ist berechtigt, die Ware bzw. das daraus hergestellte Fabrikat im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt Zug um Zug gegen Empfang der Ware von vornherein alle von ihm für den Fall der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen gegen seine eigenen Abnehmer an den Verkäufer in Höhe seiner dann noch diesem gegenüber bestehenden Kaufpreisschuld ab. Der Käufer ist vor völliger Bezahlung des Kaufpreises auch nicht berechtigt, die gekaufte Ware zum Zwecke der Kreditbeschaffung oder aus anderen Gründen Dritten, insbesondere auch einem Finanzierungsinstitut, ohne unsere Genehmigung zu übereignen oder zu belasten. Ebenso sind Pfändungen oder sonstige Beeinträchtigungen unseres Eigentums uns sofort anzuzeigen. Der Käufer deckt die Transport- sowie Feuerversicherungen, und zwar von dem Augenblick der Absendung der bestellten Ware an und haftet für jeden Schaden oder Minderwert.

d) Bei Zahlungseinstellung stehen uns die im § 46 der Konkursordnung angeführten Rechte auf Aussonderung der Ware bzw. Abtretung der Rechte auf Gegenleistung zu.

6. Erfüllungsort.

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bremerhaven. Zum Inkasso ist an Stelle der Lieferfirma niemand berechtigt. Nur bei Zahlungsverzug kann ein Rechtsanwalt bzw. ein Inkasso- Unternehmen mit dem Einzug unserer Forderungen beauftragt werden. Gerichtsstand für alle Arten von Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich das Amtsgericht Bremerhaven.

7. Reklamationen.

Etwaige Reklamationen können nur innerhalb 14 Tagen nach Empfang der Ware Berücksichtigung finden. Werden bei der Zustellung durch den Paketdienst / Spediteur Beschädigungen der Verpackung festgestellt, so sind diese Schäden auf der Empfangsbestätigung zu vermerken.

8. Umtausch oder Rückgabe

Dieser Online-Shop ist auf die Belieferung von Berufsfischern, Fischereiunternehmen, Fischereigenossenschaften, Teichwirtschaften, Fischzuchten und einige ausgesuchte Fachhändler, die einen Gewerbebetrieb führen, ausgerichtet. Es gilt daher nicht das allgemeine Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz für Endverbraucher. Ein Umtausch oder eine Rückgabe kann nur nach Rücksprache mit uns und nach Vereinbarung über entstandene und entstehende Versandkosten erfolgen. Auf Kundenwunsch angefertigte oder zugeschnittene Artikel sind grundsätzlich von Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen.